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Muss ich Mitglied werden um im Verein mit den Vereinswaffen zu schießen?

Nein, gegen ein Entgelt von 10,- Euro können Sie als Fremdschütze bei uns

auf dem Schießstand Ihr Talent entdecken. Kommen Sie hierzu einfach an den genannten Anfahrt & Öffnungszeiten am Schützenhaus vorbei

Es stehen auch diverse Kleinkaliber-, Großkaliber-, Langwaffen und Kurzwaffen samt Munition zur Verfügung

Voraussetzung für das Schießen mit Großkaliberpistolen und Gewehre ist die Volljährigkeit.

 

Was ist die Waffenbesitzkarte (WBK)?

Die Waffenbesitzkarte erlaubt dem Besitzer, Waffen zu besitzen und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben. Es gibt drei verschiedene Arten der Waffenbesitzkarte:

 

gelbe WBK

Inhaber dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen (mehrschüssig) mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) erwerben. Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist nicht beschränkt, es dürfen aber in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden. Des Weiteren muss die erworbene Waffe in der Disziplin der Sportordnung eines anerkannten Schießsportverbandes zugelassen sein. Der Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Waffenbehörde angemeldet werden.

 

grüne WBK

Die grüne WBK befähigt, mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), halbautomatische Langwaffen wie Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten sowie Repetierflinten erwerben zu können. Jede Waffe muss vorher einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erwerbserlaubnis für die beantragte Waffe wird dann als „Voreintrag“ in die WBK eingetragen. Innerhalb eines Jahres muss die beantragte Waffe dann erworben werden, sonst verfällt der Voreintrag. Sportschützen werden zwei Kurzwaffen bzw. drei halbautomatische Langwaffen zu gestanden, es dürfen aber in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden.  Ausnahmeregeln bestehen für Jäger.

 

rote WBK

Diese Waffenbesitzkarte wird für Schusswaffen bestimmter Art oder eines bestimmten Sammelgebietes, in besonderen Fällen auch für „Schusswaffen aller Art“ erteilt. Zum Erwerb einer Waffe benötigen die Inhaber keinen Voreintrag, sie müssen die erworbenen Schusswaffen lediglich innerhalb von zwei Wochen nach § 17 und von 3 Monaten nach § 18 anmelden und in die WBK eintragen lassen.

 

Was ist der Unterschied zwischen WBK und dem Waffenschein?

Der Waffenschein ermächtigt die Waffe auch außerhalb des befriedeten Besitztums zu führen, die WBK hingegen ermächtigt den Besitz einer Waffe, jedoch nicht das Führen.

 

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine WBK zu erhalten?

Auf der Grundlage von Auskünften des Bundeszentralregisters, dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und der örtlichen Polizeibehörden wird Zuverlässigkeit und Eignung des Antragstellers überprüft. Der Antragsteller muss über die Sachkunde nach §7 Waffengesetz verfügen. Außerdem muss der Antragsteller ein Bedürfnis nachweisen, was bei Sportschützen über den Verband geschieht. Weiterhin muss der Antragsteller mindestens 1 Jahr Mitglied im Schützenverein sein und innerhalb diesen Jahres mindestens 18 Mal Schiesstraining mit den beantragten Waffen nachweisen. Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologischesZeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.

 

 

Welche Waffenbehörde ist für unseren Kreis zuständig?

Die zuständige Waffenbehörde für Walldürn ist der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn

 

Welchem Verband ist unser Verein angeschlossen?

Unser Verein ist über den Badischen Sportschützenverband (BSV) an den DSB, den Deutschen Schützenbund, angeschlossen.

© Alle Bilder und Texte unterliegen, sofern nicht anders angegeben, dem geistigen Eigentum der Schützengilde Walldürn 1848 e.V.

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